Rechtssicherheit bei Kündigung per Einschreiben?
Dienstag 16. März 2010 von Wolfgang
Die Kündigung einer Mietwohnung per Übergabe-Einschreiben kann eine sichere Sache sein. Auch dann, wenn der Vermieter das Einschreiben erst verspätet bei der Post abholt, gilt es als pünktlich zugestellt und wirksam, urteilte das Landgericht Lüneburg (Az.: 6 S 96/08).
Kündigt der Mieter seine Mietwohnung fristgerecht per Übergabe-Einschreiben, so ist diese auch dann gültig, wenn der Vermieter das Einschreiben erst verspätet bei der Post abholt, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de.
Im verhandelten Fall steckte der Postbote an einem 31. August den Benachrichtigungszettel für ein Einschreiben in den Briefkasten des Vermieters. Das Schreiben enthielt die Wohnungskündigung des Mieters zum 30. November. Damit hielt der Mieter die Kündigungsfrist ein (spätestens am dritten Werktag eines Monats zum Ende des übernächsten Monats). Der Vermieter holte das Einschreiben aber erst knapp zwei Wochen später bei der Post ab. Er war der Ansicht, die Kündigung sei…
hm verspätet zugegangen, die Mietzeit ende deshalb erst einen Monat später.
Diese Auffassung teilten die Landrichter nicht. Der Vermieter hätte ohne weiteres die Möglichkeit gehabt, das Einschreiben innerhalb von zwei Werktagen bei der Post abzuholen. Auch dann hätte der Mieter die Frist noch eingehalten. Deshalb kann der Vermieter von seinen Mietern nicht mehr die Dezember-Miete verlangen.
In diesem Fall bestand kein Zweifel, dass der Vermieter das Einschreiben erhalten hatte. Doch ein Übergabe-Einschreiben ist nicht in jedem Fall eine sichere Art, eine Wohnung zu kündigen. So könnte der Vermieter zum Beispiel den Benachrichtigungszettel einfach ignorieren oder behaupten, er sei gar nicht in seinem Briefkasten gelegen. In einem solchen Fall kann es sein, dass die Kündigung als nicht zugestellt gilt – jedenfalls urteilten in der Vergangenheit einige Gerichte so.
Auf Nummer Sicher geht, wer seinem Vermieter die Kündigung persönlich übergibt – zusammen mit einem neutralen Zeugen.
Wer mit dem Vermieter zerstritten ist, könnte sich auch überlegen, das Schreiben von einem Gerichtsvollzieher zustellen zu lassen – auch diese Variante bietet eine hohe Sicherheit, dürfte aber nicht gerade förderlich im Sinne eines guten Verhältnisses zwischen Mieter und Vermieter sein. (wk/Immowelt.de)
Tags:Mietkündigung, Übergabe-Einschreiben, Wohnungskündigung, Einschreiben, RechtssicherheitVerwandte Artikel
Dieser Beitrag wurde erstellt am Dienstag 16. März 2010 um 17:32 und abgelegt unter Recht. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Sie können einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.













