Stecken Sie nicht das letzte Geld ins Unternehmen, handeln Sie früher!
Montag 15. März 2010 von Wolfgang

Lutz Langhoff (40) ist Coach für Existenzgründer und Selbstständige Foto: Agentur für Arbeit
Was tun, wenn die Selbstständigkeit in die Pleite steuert? Wie soll man reagieren? Welche Hilfe bietet die Arbeitsagentur?
Der Rat eines Gründungs-Experten:
„Stecken Sie nicht das letzte Geld ins Unternehmen, handeln Sie früher!“
Über vier Millionen Deutsche sind selbstständig. Viele haben einen Ein-Mann-Betrieb. Manche aber werden in diesem Jahr ihre Selbstständigkeit aufgeben müssen, befürchten Experten. Weil sich ihr Unternehmen nicht mehr rechnet. Was die Betroffenen dann tun können, wie man eine Pleite vermeidet, und welche Hilfe es von der Arbeitsagentur gibt, erklärt hier Gründungsexperte Lutz Langhoff.
Erst selbstständig und jetzt droht die Pleite. Was kann ich tun?
Langhoff: „Nicht mehr lange zögern. Nicht auch noch…
das letzte Geld ins Unternehmen stecken. Das verschiebt die finanzielle Misere nur um ein paar Wochen oder Monate. Sondern handeln, indem ich eine ehrliche und klare Bilanz ziehe und einen realistischen Plan für die
Zukunft entwickle. Dabei ist ein Gründungsberater sehr empfehlenswert. 80 Prozent der Betroffenen schieben diesen Schritt aber so lange auf, bis es endgültig zu spät ist.“
Was ist die Folge?
Langhoff: „Wer total pleite ist, kommt bei seinen Banken meist zu spät: Der Bankberater macht das Konto in der Regel zu, streicht den Kontokorrentkredit. Ohne Liquidität ist dann gar nichts mehr zu machen.“
Was kann einen dann noch retten?
Langhoff: „Es gibt viele Möglichkeiten. Die Agentur für Arbeit oder die
Arbeitsgemeinschaften (ArGen) können ein kompetenter Ansprechpartner sein. Ich persönlich empfehle auch immer einen Coach.
Wie kann der noch helfen?
Einer, der die Sicht von draußen hat, sieht immer noch Wege, die aus der Misere führen können. Oder entdeckt die entscheidenden Fehler, und kann sie möglicherweise noch abstellen.“
Wo finde ich den?
Langhoff: „Einen Coach gibt es bei den Industrie- und Handelskammern (IHK), bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder in den Gründungszentren der Städte. Es lohnt sich, dort Informationen und Hilfe einzuholen.“
Und wenn auch ein Coach nicht mehr helfen kann?
Langhoff: „Dann bleibt auch der Weg in die Arbeitsagenturen. Wer klug war, hat nämlich als Selbstständiger freiwillig weiter in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt. Das kostet für Selbstständige unter 20 Euro im Monat. Nachträglich steht einem die freiwillige
Arbeitslosenversicherung für Selbständige aber nicht mehr offen.“
Und wer nicht versichert war?
Langhoff: „Der hat Anspruch auf Arbeitslosengeld II, auch Hartz IV genannt. Denn auch Selbstständigen steht diese Grundsicherung wie allen anderen zu.“
Manche wollen aber ihren Betrieb nicht einfach schließen. Kann man nicht Hartz IV bekommen, gleichzeitig aber mit seiner selbstständigen Arbeit noch einen kleinen Gewinn machen?
Langhoff: „Ein großes JA. Grundsätzlich ist es möglich, zu einer bestehenden Selbstständigkeit aufstockend Arbeitslosengeld II zu beziehen. Es gilt hier das sogenannte Zuflussprinzip. Die ArGen geben dann Geld hinzu, wenn das Einkommen unter dem Hartz IV-Satz liegt und der noch vorhandene Besitz die Freigrenzen nicht überschreitet.“
Bekommt man je nach Höhe des Gewinns (der ja als Einnahme gegengerechnet wird)Unterstützungsleistungen und übernimmt die Arbeitsagentur auch die Krankenversicherung?
Langhoff: „Ja, die ArGen übernehmen die Krankenkassen-Kosten. Solange, bis man finanziell wieder auf eigenen Beinen steht.“
Und was ist, wenn man mit Arbeitslosengeld II und den gewerblichen Einkünfteneventuell wieder über der Verdienstgrenze liegt? Muss man dann die Krankenversicherung wieder selbst zahlen?
Langhoff: „Ja, aber in dem Augenblick, wo man dadurch wieder unter den Hartz IVRegelsatz rutscht, hat man erneut Anspruch auf Zahlung. Es macht aber meist wenig Sinn, wegen eines kleinen Betrages in die ArGe zu gehen. Der Schritt kostet aufgrund der Formalitäten Kraft und Zeit. Die sollte man besser in die Zukunft der Selbstständigkeit investieren.“
Ist man durch die Gewährung von Leistungen der Arbeitsagentur oder der ArGe verpflichtet, einen lukrativeren Job anzunehmen, wenn dieser angeboten wird?
Langhoff: „Ja, wer die Leistungen in Anspruch nimmt, muss auch für den Arbeitsmarkt zurVerfügung stehen.“
Kann die ArGe einen daher auffordern, das Gewerbe generell einzustellen, wenn keine positiven Gewinnprognosen gegeben sind?
Langhoff: „Nein! In Deutschland gibt es freie Berufswahl. Man darf im Nebengewerbe seinUnternehmen weiter betreiben. Allerdings nicht mehr als 15 Stunden in der Woche. Der Zugewinn wird dann mit den Leistungen der ArGe anteilig verrechnet.“ (Bundesagentur für Arbeit)
Tags:Möglichkeiten, Hilfe, Arbeitsagentur, Selbständigkeit, drohende PleiteVerwandte Artikel
Dieser Beitrag wurde erstellt am Montag 15. März 2010 um 16:20 und abgelegt unter Karriere. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Sie können einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.














Freitag 2. April 2010 um 15:11
Versicherung…
Ein herzliches Dankeschoen an die Schreiber der Berichte dieser Seite, die ich wirklich sehr gut und informativ beschrieben finde. Hatte heute endlich mal Gelegenheit mir die Seite in Ruhe durchlesen zu koennen. Habe bei der Suche nach dem Thema selbst…