Managerhaftpflichtversicherung für den Mittelstand
Dienstag 9. März 2010 von Wolfgang

Foto: Zurich Gruppe Deutschland
Zurich stellt “D&O Plus Entscheidungshaftpflicht” vor
Die Zurich Gruppe Deutschland bietet ab sofort eine Managerhaftpflichtversicherung speziell für mittelständische Unternehmen an. Damit können sich nun auch Geschäftsführer und Vorstände von Unternehmen und Non-Profit Organisationen mit einem Jahresumsatz von bis zu 100 Mio. Euro über eine Managerhaftpflichtversicherung (Directors & Officers Liability “D&O”) absichern.
Mit der so genannten “D&O Plus Entscheidungshaftpflicht” schützen sich Organe sowie leitende Angestellte vor Haftpflichtansprüchen, die vom eigenen Arbeitgeber, oder aber von externen Dritten geltend gemacht werden. So übernimmt die Police die anfallenden Kosten im Rahmen der Verteidigung, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und…
leistet bei berechtigten Ansprüchen Schadenersatz.
Dichtes Sicherheitsnetz für Entscheider
Mit dem dichten Sicherheitsnetz der neuen Managerhaftpflichtversicherung minimiert Zurich die persönlichen Risiken, denen Manager ausgesetzt sind. Die D&O Plus Entscheiderhaftpflicht schützt bei Vermögensschäden, die auf eine schuldhafte Pflichtverletzung der versicherten Person zurückzuführen sind. Auch Pflichtverletzungen, die vor Vertragsbeginn begangen worden unterliegen diesem Schutz. Zudem umfasst die Versicherung nicht nur Organisationspflichtverletzungen, sondern auch operative Tätigkeiten.
Durch die D&O Plus Entscheiderhaftpflicht werden berechtigte Ansprüche ersetzt, die gegen die versicherte Person geltend gemacht werden. Der Verzicht auf einen Eigenschadenabzug, also die Anrechnung von Gesellschaftsanteilen des Versicherten, ist inklusive.
Zusätzliche Leistungsmerkmale der D&O Plus Entscheiderhaftpflicht
Gehaltsfortzahlungen bis zu 250.000 Euro pro Jahr im Falle der Aufrechnung
eine Kontinuitätsgarantie:
eine sofortige, prämienfrei, unverfallbare Nachmeldefrist von 5 Jahren
eine zusätzliche Deckungssumme für pensionierte Vorstände und Geschäftsführer
Gesetzgebung scharf geregelt
Der Gesetzgeber hat die Haftung von Geschäftsführern und Vorständen besonders scharf geregelt. So haften diese schon bei kleinsten Pflichtverletzungen wie einem Vertrauensbruch, einer Nachlässigkeit, einem Irrtum oder einer irreführenden Äußerung. “Geprägt durch die aktuelle Diskussion ist die Verantwortung von Managern in den Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion gerückt.”, so Jens Lison, Vorstand der Zurich Gruppe Deutschland. “Sicher ist, dass bei der zunehmenden Komplexität in der Wirtschaft das Risiko steigt, Fehler zu begehen. Dies sollte allerdings nicht dazu führen, dass Manager mit ihrem Privatvermögen in unbegrenzter Höhe haften.”
Tags:Managerhaftpflichtversicherung, Zurich VersicherungVerwandte Artikel
Dieser Beitrag wurde erstellt am Dienstag 9. März 2010 um 14:50 und abgelegt unter Versicherungstipps. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Sie können einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.













