Antragsfrist für Arbeitnehmersparzulage weggefallen
Montag 8. März 2010 von Wolfgang
Wer seine vermögenswirksamen Leistungen auf einem Bausparvertrag anlegt, erfüllt eine der Bedingungen, um die Arbeitnehmersparzulage zu erhalten. Allerdings musste diese Zulage bisher innerhalb von zwei Jahren nach Ablauf des betreffenden Anlagejahres beantragt werden. Nach Angaben der Wüstenrot Bausparkasse AG, einer Tochter des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische, ist die Frist nunmehr weggefallen.
Das ergibt sich aus entsprechenden Verfügungen der Oberfinanzdirektionen Rheinland und Münster, die auf dem Gesetz zur steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz) vom 23.07.09 beruhen. Die neue Regelung gilt für…
vermögenswirksame Leistungen, die ab Beginn des Jahres 2007 angelegt wurden. Für ältere vermögenswirksame Leistungen aus der Zeit vor 2007 fällt die Antragsfrist dann weg, wenn bis zum 22.07.09 noch nicht endgültig über den Antrag auf Arbeitnehmersparzulage entschieden wurde. (Wüstenrot)
Tags:Arbeitnehmersparzulage, Bausparvertrag, AntragsfristVerwandte Artikel
Dieser Beitrag wurde erstellt am Montag 8. März 2010 um 06:59 und abgelegt unter Verbrauchertipps. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Sie können einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.













