Solare Energiespender gegen Schäden absichern
Freitag 26. Februar 2010 von Wolfgang

Auch bei regenerativen Energieerzeugern wie Sonnenkollektoren oder Photovoltaikmodulen können Schäden auftreten. Gegen die finanziellen Folgen kann man sich schützen. Foto: Württembergische Versicherung
Außer durch hohe Heizkosten werden Hausbesitzer nach dem Winter 2009/2010 womöglich noch durch Frostschäden an Putz- und Mauerwerk belastet. Denkbar wären nach den Schneemengen außerdem Schäden am Dach. Eine Inspektion sollte nach Auskunft der Württembergischen Versicherung AG, einem Unternehmen des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische (W&W), besonders auch der Photovoltaikanlage oder den Solarkollektoren gelten, um Schäden feststellen und sie schnell beheben zu können. Mit einem speziellen Risikoschutz kann sich der Anlagenbesitzer auch finanziell gegen Schadensfolgen absichern.
Die solaren Energiespender aus Glas – Kollektoren, die Warmwasser bereiten, oder Solarmodule für die Stromerzeugung – sind heute sehr robust. Gegen Beschädigungen sind sie dennoch nicht…
gänzlich gefeit. Das Verbeißen durch Marder, an sich vor allem Autobesitzern ein inzwischen wohlbekanntes Ärgernis, ist bei den regenerativen Energieerzeugern die häufigste Schadensursache. Rund 30 Prozent aller Pannen an Solarthermie- und Photovoltaikanlagen, so die Statistik, sind darauf zurückzuführen. Auf Platz zwei der Pannenrangliste liegen die Überspannungsschäden, die zu Aussetzern der gläsernen Energieumwandler führen. Die Ursache sind erhöhte Spannungen im Stromnetz, die zum Beispiel von einem Blitzeinschlag herrühren können. Aber auch, wenn der Stromversorger eine Schaltung vornimmt oder eine nahegelegene Fabrik alle Maschinen auf Hochtouren laufen lässt, können solche Fehlspannungen entstehen.
Schadensbegrenzung ist gefragt
Die Betreiber von Solarkollektoren und Photovoltaikanlagen werden von der Versicherungswirtschaft unterschiedlich eingestuft. Das liegt daran, dass sich der technische Aufbau der Sonnenfänger stark unterscheidet. So werden Kollektoren durch eine transparente Glas- oder Kunststoffscheibe abgedeckt, die relativ problemlos ausgetauscht werden kann. Wenn Kollektoren durch Feuer, Sturm, Hagel oder Schneelast beschädigt werden, sind die Folgen in der Gebäudeversicherung enthalten. Allerdings muss die Höhe der Versicherungssumme dem Neuwert von Gebäude und Anlage entsprechen und daher auch die Solaranlage berücksichtigen. Ob der Versicherungsschutz ausreicht, sollte der Hausbesitzer aus eigenem Interesse im Gespräch mit seinem Versicherer klären.
Verglichen mit einem Kollektor ist die Technik von Solarzellen einer Photovoltaikanlage deutlich komplizierter. Die Zellkörper sind nur sehr schwer trennbar in Kunststoff oder Gießharz eingebettet. So werden sie zwar gegen alle Wetter gut geschützt, aber bei einem Schaden bleibt nur der komplette Austausch des ganzen Moduls. Das Risiko von Schäden an der Photovoltaikanlage, zum Beispiel durch Elementarereignisse wie Blitzschlag, Hagel oder Sturm, kann bei einem Neubau in die Gebäudeversicherung mit aufgenommen werden. Wird eine Photovoltaikanlage nachträglich in ein bestehendes Gebäude installiert, sollte der Hausbesitzer das Gespräch mit seinem Versicherer suchen und den Versicherungsschutz anpassen lassen, um so die Gefahr der Unterversicherung zu vermeiden. Unterdessen gibt es Photovoltaik-Versicherungspakete, deren Risikoschutz deutlich umfangreicher ist als der einer einfachen Gebäudeversicherung.
Auf der sicheren Seite
Wer im Falle von Schäden durch Feuer oder Überspannungen auf der sicheren Seite sein will, dem rät die Württembergische Versicherung, für die Solaranlage eine Allgefahren-Versicherung abzuschließen. Damit bezeichnet man einen Versicherungsschutz, der fast alle Schäden abdeckt. Das sind in der Regel Diebstahl sowie Zerstörung oder Beschädigung der Anlage durch unvorhersehbare und nicht abwendbare Ereignisse. In der Allgefahrendeckung ist auch der Nutzungsausfall enthalten, der für die Betreiber oder Finanzierer einer Photovoltaikanlage zum finanziellen Problem werden kann. Denn bei einem Defekt in der Stromerzeugung kann sich schnell ein Ertragsausfall mit einer Summe von mehreren hundert Euro addieren, die beispielsweise zur Kredittilgung fest eingeplant waren. (Wüstenrot&Württembergische)
Tags:Risiken, Versicherungsschutz, FotovoltaikanlageVerwandte Artikel
Dieser Beitrag wurde erstellt am Freitag 26. Februar 2010 um 14:13 und abgelegt unter Versicherungstipps. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Sie können einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.













