Finanzamt zahlt beim Toupet nicht mit
Dienstag 29. Dezember 2009 von admin
Eine Glatze kann auch sehr attraktiv machen – wie man nicht nur am Beispiel Prominenter sehen kann. Foto: djd/Arcon International
Kahl kostet
Die Kosten für Haarersatz stellen keine “außergewöhnliche Belastung” dar und können deshalb nicht von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. Das hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in Neustadt an der Weinstraße festgestellt (AZ 2 K 1928/08). In dem Urteil ging es um einen 65-jährigen Mann, der in seiner Einkommenssteuererklärung Aufwendungen in Höhe von 850 Euro für den Kauf eines künstlichen Haarteils angegeben hatte.
Herrentoupets können also, wie das Beispiel des 65-Jährigen zeigt, eine beachtliche finanzielle Belastung darstellen….
Wirklich guter Haarersatz, der perfekt sitzt, nicht vom Eigenhaar zu unterscheiden ist und dem auch kräftige Windstöße nichts anhaben können, kostet bis zu 1.500 Euro. Und diesen Betrag müssen Betroffene immerhin alle zwei Jahre auf den Tisch legen, da auch Haarersatz ein “Verfallsdatum” hat.
Männer, die so viel Geld nicht ausgeben können oder wollen, haben zum einen die Möglichkeit, selbstbewusst zu ihrer Glatze zu stehen. Promis wie der Heidi-Klum-Gatte Seal oder “Stirb-langsam”-Held Bruce Willis machen vor, wie man auch oben ohne äußerst attraktiv aussehen kann. (djd)
Tags:Einkommensteuer außergewöhnliche Belastung, SteuerVerwandte Artikel
Dieser Beitrag wurde erstellt am Dienstag 29. Dezember 2009 um 15:35 und abgelegt unter Verbrauchertipps. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Sie können einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.













