Falsche Kontonummer bei der Überweisung
Dienstag 29. Dezember 2009 von Wolfgang
Wie erhält der Überweisende sein Geld zurück?
Seit einigen Jahren sind viele Banken dazu übergegangen, bei Überweisungen nicht mehr den Namen des Zahlungsempfängers mit der angegebenen Kontonummer zu vergleichen. Hat der Überweisende eine falsche Kontonummer verwendet oder einen Zahlendreher gemacht, landet sein Geld daher bisweilen auf einem ihm unbekannten Konto. In einem solchen Fall wird der Überweisende seine Bank bitten, dass sie Kontakt mit der Empfängerbank aufnimmt und diese den falschen Empfänger der Zahlung zur Rückzahlung auffordert. Ist dieser kooperationsbereit, stimmt er einer Rückbuchung zu.
In der letzten Zeit häufen sich jedoch die Fälle, in denen sich der falsche Zahlungsempfänger weigert, den ihm…
ohne Rechtsgrund zugegangenen Geldbetrag zurückzuerstatten. Zugleich verweigert er die Weitergabe seiner Daten an den Überweisenden mit Hinweis auf den Datenschutz und das Bankgeheimnis. Die Weigerung zur Herausgabe der Daten hält aber einer rechtlichen Überprüfung nicht stand. Der Überweisende hat durchaus ein legitimes Interesse, Angaben zur Person des ungerechtfertigt Bereicherten zu erfahren. Eine Berufung auf das Bankgeheimnis oder den Datenschutz bei einer fehlgeleiteten Überweisung wäre daher rechtsmissbräuchlich. Liegen die Daten vor, kann die Herausgabe des Geldes durchgesetzt werden. (wk/Rechtsanwaltskanzlei Dr. Thomas Schulte)
Tags:falsche Kontonummer, Zahlendreher, Überweisungen, RücküberweisungVerwandte Artikel
Dieser Beitrag wurde erstellt am Dienstag 29. Dezember 2009 um 07:12 und abgelegt unter Recht. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Sie können einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.













