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Urteil: Kfz-Versicherung

Montag 21. September 2009 von admin

unfall Eine Versicherung darf den Unfallschaden auch ohne Zustimmung des Versicherten begleichen, selbst wenn der sich für unschuldig hält. Foto: djd/Karstadt QuelleVersicherungen

Urteil: Versicherung darf Schaden ohne Zustimmung des Versicherten begleichen

(rgz-p). Wenn der Kfz-Haftpflichtversicherer nach einem Unfall den Schaden des Unfallgegners reguliert, ist das auch für den Versicherungsnehmer teuer: im Regelfall wird seine Prämie hochgestuft. Was aber passiert, wenn sich der Versicherungsnehmer für unschuldig an dem Unfall hält, seine Versicherung den Schaden aber trotzdem bezahlt?
Ein solcher Fall landete jetzt vor dem Landgericht Coburg, wie Edgar Schmitt, Leiter der Schadenabteilung bei den KarstadtQuelle Versicherungen hinweist. Die Versicherungsnehmerin war mit ihrem Wagen auf ein bremsendes Taxi aufgefahren. Nach einem Gespräch mit ihrem Anwalt war sie zu dem Schluss gekommen, an dem Unfall keine Schuld zu haben. Ihr Versicherer regulierte den Schaden trotzdem und setzte die Prämie der Frau hoch. Die klagte vor Gericht – und verlor.

Das Gericht (Az.: 32 S 15/09) urteilte im Sinne des Versicherungsunternehmens: Die Gesellschaft müsse Schadensersatzansprüche von Unfallgegnern befriedigen und unbegründete abwehren. Dies erfolgt in der Regel nach sorgfältiger rechtlicher Würdigung des Sachverhaltes. Dabei hat sie allerdings einen gewissen Ermessensspielraum. Solange die Regulierung weder unsachgemäß noch willkürlich sei, könne die Versicherungsnehmerin daran nichts ändern. Ihre Annahme, sie sei am Unfall nicht schuldig, kann letztendlich eine Regulierung nicht verhindern.
Die Prämienerhöhung vermeiden kann die Frau nur noch, wenn sie den Schaden selbst bezahlt, ihn dem Versicherer sozusagen „zurückzahlt“. Edgar Schmitt: "Üblicherweise melden sich die Gesellschaften nach der Abwicklung von Bagatellschäden bei ihren Kunden und bieten so die Chance der Rückzahlung durch den Kunden. Auf diese Weise lassen sich Prämienerhöhungen auch dann abwenden, wenn der Schaden höher liegt. Ob sich das unterm Strich lohnt, sollte im Gespräch mit dem Versicherer geklärt werden."

Aber nicht nur dann, wenn man sich über seinen Versicherer geärgert hat, sollte man über einen Wechsel des Anbieters nachdenken: Vor allem lassen sich auf diese Weise oft mehrere hundert Euro sparen. Denn noch immer herrscht ein heftiger Preiskampf unter den vielen Anbietern, und der Kunde profitiert davon. Dazu muss er allerdings bis zum 30. November seine alte Versicherung kündigen. Eine spezielle Begründung ist dafür nicht erforderlich. (we/djd)

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Dieser Beitrag wurde erstellt am Montag 21. September 2009 um 14:44 und abgelegt unter KFZ-Versicherung. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Sie können zum Ende springen und ein Kommentar hinterlassen. Pings sind im Augenblick nicht erlaubt.

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