Kfz-Beitragsfreistellung bei Arbeitslosigkeit
Freitag 11. September 2009 von Wolfgang
Erstmals am Markt bietet die Zurich Gruppe Deutschland ab Oktober 2009 eine Zusatzleistung bei Kfz-Verträgen für den Fall einer unverschuldeten Arbeitslosigkeit an. So stellt der Versicherer in der neusten Version des Kfz-Tarifs “Top” bzw. “Optimal” die Kunden für bis zu sechs Monaten von der Beitragszahlung frei, sofern eine unverschuldete Arbeitslosigkeit vorliegt. Damit bleiben sämtliche Leistungs- und Deckungsbausteine der gewählten Kraftfahrzeugversicherung erhalten während der Kunde in diesem Zeitraum von der Zahlungspflicht entlastet wird.
“Mit dieser Leistungsverbesserung kommen wir dem…
Sicherheitsbedürfnis unserer Kunden auch in schwierigen beruflichen und privaten Phasen entgegen. Gleichzeitig unterstützen wir ihn dabei seine Mobilität aufrecht zu halten – gerade wenn es, wie in der Phase der Stellensuche, darauf ankommt”, erklärt Holger Weiden, verantwortlich für die Kfz-Versicherung für Privatkunden.
Zurich bietet mit dieser Verbesserung eine besondere Form der Absicherung, welche bereits nach einer Wartezeit von zwölf Monaten nach Vertragsbeginn in Anspruch genommen werden kann. Selbstverständlich werden bestehende Vorverträge in einem vergleichbaren Zurich-Tarif auf die Wartezeit angerechnet. Im Falle einer unverschuldeten Arbeitslosigkeit profitiert der Versicherungsnehmer von einer Beitragsbefreiung von bis zu sechs Monaten. Sobald ein Nachweis der Wiederbeschäftigung vorliegt, erfolgt die Rückstellung auf die bisherige Abrechnung automatisch und tagesgenau. (wk/Zurich Versicherung)
Tags:Arbeitslosigkeit, Kfz-Versicherung, BeitragsfreistellungVerwandte Artikel
Dieser Beitrag wurde erstellt am Freitag 11. September 2009 um 13:45 und abgelegt unter Versicherungstipps. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Sie können einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.













