Rententipp der Deutschen Rentenversicherung Rheinland: Witwen dürfen mehr verdienen
Dienstag 30. Juni 2009 von Wolfgang
30.6.02009 – Zum 1. Juli steigen nicht nur die gesetzlichen Renten um 2,41 Prozent, sondern auch die Freibeträge bei den Hinterbliebenenrenten.
Witwen und Witwer können dann 718,08 Euro netto monatlich hinzuverdienen, ohne dass es zu einer Kürzung ihrer Witwen- oder Witwerrente kommt. Dieser Betrag ist auch für Erziehungsrenten maßgebend. Der Freibetrag erhöht sich für jedes waisenrentenberechtigte Kind um zusätzliche 152,32 Euro.
Auch bei Waisenrenten steigt der zulässige Freibetrag: Hier erfolgt ab Juli keine Kürzung bei einem Nettohinzuverdienst von bis zu 478,72 Euro. Die angegebenen Werte gelten für die alten Bundesländer.
Unverändert bleibt dagegen die…
seit Januar 2008 geltende Hinzuverdienstgrenze von 400 Euro für Rentner, die eine vorgezogene Altersrente oder eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten.
Wichtig: Jeder Hinzuverdienst muss beim Rentenversicherer gemeldet werden, und zwar unabhängig davon, ob er die Grenzen übersteigt oder nicht.
Weitere Auskünfte gibt es in den Service-Zentren der Deutschen Rentenversicherung Rheinland, bei ihren Versichertenältesten und den Mitarbeitern am kostenlosen Bürgertelefon unter 0800 100048013. (wk/Deutsche Rentenversicherung Rheinland)
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Dieser Beitrag wurde erstellt am Dienstag 30. Juni 2009 um 05:56 und abgelegt unter Altersvorsorge. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Sie können einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.













