Bundessozialgericht erlaubt Wechsel der Steuerklasse zum Zwecke der Elterngelderhöhung
Freitag 26. Juni 2009 von admin
+++ Wichtiges Urteil +++
Bundessozialgericht erlaubt Wechsel der Steuerklasse zum Zwecke der Elterngelderhöhung
Das Bundessozialgericht bestätigt, was das Sozialgericht Augsburg in Vorinstanz entschied: Ehegatten dürfen in die ungünstige Steuerklasse wechseln, um so mehr Elterngeld zu erhalten.
Tags:Elterngeld, BundessozialgerichtVerwandte Artikel
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