Arbeitslosigkeit zählt für die Rente
Dienstag 26. Mai 2009 von Wolfgang
Auch während der Zeit einer Arbeitslosigkeit werden Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Rheinland hin.
Für die Empfänger von Arbeitslosengeld I zahlt die Bundesagentur für Arbeit 80 Prozent der bisher gezahlten Rentenversicherungsbeiträge. Diese Beiträge werden dem Rentenkonto des Versicherten gutgeschrieben. Für ein Jahr Arbeitslosigkeit erwirbt der Durchschnittsverdiener (2009: 30879 Euro Jahresverdienst) derzeit einen monatlichen Rentenanspruch von rund 21,25 Euro in den alten Bundesländern und 18,67 Euro in den neuen Bundesländern. Bei vollem Verdienst wären es zum Vergleich 26,56 Euro in den alten Bundesländern und 23,34 Euro in den neuen Bundesländern. Arbeitslosengeld I kann für höchstens 24 Monate gezahlt werden.
Bei längerer Arbeitslosigkeit erhalten…
die Betroffenen Arbeitslosengeld II. Hierfür wird ein einheitlicher Beitrag von 40,80 Euro je Monat an die Rentenversicherung gezahlt. Die Rente steigt später für jedes Jahr mit Arbeitslosengeld II nur um 2,17 Euro in den alten und neuen Bundesländern.
Hilfe und individuelle Beratung gibt es in den Service-Zentren der Deutschen Rentenversicherung Rheinland, bei ihren Versichertenältesten und den Mitarbeitern am kostenlosen Bürgertelefon unter 0800100048013. (wk/Deutsche Rentenversicherung Rheinland)
Tags:Gesetzliche Rentenversicherung, ArbeitslosigkeitVerwandte Artikel
Dieser Beitrag wurde erstellt am Dienstag 26. Mai 2009 um 06:00 und abgelegt unter Altersvorsorge. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Sie können einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.













