Wie funktioniert das “Bad Bank”-Modell?
Donnerstag 14. Mai 2009 von Wolfgang
14.5.2009 – “Giftige” Wertpapiere verderben noch immer viele Bankbilanzen. Sie binden Eigenkapital, so dass die Banken weniger Kredite an normale Kunden gewähren. Dem will die Bundesregierung mit ihrem “Bad Bank”-Modell entgegenwirken. Erfahren Sie hier, wie die “Giftmüllabfuhr” funktionieren soll und was sie die Banken kosten wird. Die Bundesregierung hat in den letzten Monaten mit mehreren Maßnahmen wesentlich zur Stabilisierung des Finanzsystems beigetragen. Bis heute ist das nötige Vertrauen zwischen den Marktteilnehmern jedoch noch nicht vollständig zurückgekehrt.
Der Grund sind große Bestände risikobehafteter Wertpapiere, die die Bilanzen von Kreditinstituten, Finanzholding-Gesellschaften und deren Tochterunternehmen belasten. Sie binden Eigenkapital, so dass die Banken weniger Kredite an normale Kunden gewähren.
Am 13. Mai 2009 hat das Kabinett deshalb ein Gesetz zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung beschlossen, das genau hier ansetzt. Das Herzstück: Banken können „Bad Banks“ gründen und strukturierte Wertpapiere an sie übertragen. Der Staat garantiert – die Banken müssen dafür zahlen.
Was sind „Schrottpapiere“ und warum sind sie ein Problem für uns alle?
Die Banken können strukturiert Wertpapiere in unsicheren Zeiten nur sehr schwer bewerten und kaum veräußern, die Papiere sorgen deshalb jedes Quartal für Abschreibungen. Ständig muss mehr Kapital für Schrottpapiere hinterlegt werden, das dann bei der Kreditvergabe an die Kunden fehlt.
Diese Situation hemmt eine weitere Gesundung der Finanzmärkte und der Wirtschaft. Die Bundesregierung sieht Handlungsbedarf – im Interesse aller Bürger. Für den Weg aus der Krise ist es wichtig, dass der Finanzsektor seine Kunden, die ganz normalen Unternehmen um die Ecke, mit Millionen von Arbeitsplätzen, wieder zureichend mit Krediten versorgt.
Wie funktioniert die Bad Bank-Regelung der Bundesregierung?
Seit Wochen wurden unter dem Schlagwort „Bad Bank“ verschiedene Modelle diskutiert, wie solche Papiere aus den Bankbilanzen ausgelagert werden können. Die Bundesregierung setzt auf dezentrale „Bad Banks“, um die „Giftmüllabfuhr“ aus den Banken zu ermöglichen.
Allerdings nur gegen Gebühr! Eine Bank kann eine Zweckgesellschaft gründen – eine eigene „Bad Bank“ – die keine Banklizenz benötigt. Sie überträgt ihr die risikobehafteten Wertpapiere mit einem in der Regel 10%igen Abschlag von dem Wert, der zu diesem Zeitpunkt in den Bilanzen steht (Buchwert). Im Gegenzug erhält die Bank von der Zweckgesellschaft eine Schuldverschreibung in gleicher Höhe.
Der Staat garantiert über den Bankenrettungsfonds SoFFin für die Schuldverschreibung. Der Vorteil dieses Tausches liegt darin, dass die Bank die Schuldverschreibungen bei der Bundesbank für neues Geld einreichen kann, was mit den ursprünglichen Wertpapieren nicht möglich war. So wird Eigenkapital befreit, das nun für die Vergabe neuer Kredite verwendet werden kann. (wk/Bundesministerium der Finanzen)
Schematische Darstellung des Bad Bankmodells der Bundesregierung
Quelle: Bundesministerium der Finanzen
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Dieser Beitrag wurde erstellt am Donnerstag 14. Mai 2009 um 06:16 und abgelegt unter Verbrauchertipps. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Sie können einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.













