Finanzratgeber Kirch

Branchen- und produktneutrale Finanzinformationen, Tipps zum Geld sparen und verdienen


Mietrecht: Nicht immer Mietminderung für deutlich zu kleine Wohnung

Montag 11. Mai 2009 von admin

tippsNicht immer Mietminderung für deutlich zu kleine Wohnung

Urteil: Fehlt eine Größenangabe im Mietvertrag, kann der Mieter die Miete nicht mindern, weil die Wohnung angeblich zu klein ist.
Ein Mieter kann nur dann die Miete wegen einer zu kleinen Wohnung mindern, wenn die im Mietvertrag angegebene Quadratmeterzahl mehr als zehn Prozent höher ist, als die tatsächliche Größe der Wohnung. Gibt es jedoch im Mietvertrag keinerlei Angaben zur Größe der Wohnung, ist eine Mietminderung wegen einer zu kleinen Wohnung ausgeschlossen, entschied das Amtsgericht Hagen (Az.: 9 C 500/07)…

Im verhandelten Fall mietete ein Familienvater eine Wohnung, die angeblich 100 Quadratmeter groß sein sollte – so stand es jedenfalls im Inserat. Mehrere Jahre später ließ er die Wohnung ausmessen. Dabei stellte sich heraus, dass deren tatsächliche Größe nur bei knapp 90 Quadratmetern lag. Da der Mieter wohl davon gehört hatte, dass Abweichungen von mehr als zehn Prozent laut der einschlägigen Rechtsprechung eine Minderung der Miete rechtfertigen, forderte er von seinem Vermieter rückwirkend mehrere tausend Euro Miete und Nebenkosten zurück.

Vor dem Amtsgericht Hagen scheiterte er allerdings mit diesem Ansinnen. Denn im Mietvertrag gab es keinerlei Angaben zur Wohnungsgröße. Das Gericht ging laut Immowelt.de deshalb davon aus, dass sich der Mieter nicht wegen einer bestimmten Wohnungsgröße, sondern aufgrund seines Eindrucks, den er bei der Besichtigung der Wohnung gewonnen hatte, zur Anmietung entschied. Dass ihm die Größe der Wohnung dabei besonders wichtig gewesen sein soll, schloss das Gericht ebenfalls aus – denn dann hätte der Mieter auf eine Flächenangabe im Mietvertrag bestanden.

Im verhandelten Fall mietete ein Familienvater eine Wohnung, die angeblich 100 Quadratmeter groß sein sollte – so stand es jedenfalls im Inserat. Mehrere Jahre später ließ er die Wohnung ausmessen. Dabei stellte sich heraus, dass deren tatsächliche Größe nur bei knapp 90 Quadratmetern lag. Da der Mieter wohl davon gehört hatte, dass Abweichungen von mehr als zehn Prozent laut der einschlägigen Rechtsprechung eine Minderung der Miete rechtfertigen, forderte er von seinem Vermieter rückwirkend mehrere tausend Euro Miete und Nebenkosten zurück.

Vor dem Amtsgericht Hagen scheiterte er allerdings mit diesem Ansinnen. Denn im Mietvertrag gab es keinerlei Angaben zur Wohnungsgröße. Das Gericht ging deshalb davon aus, dass sich der Mieter nicht wegen einer bestimmten Wohnungsgröße, sondern aufgrund seines Eindrucks, den er bei der Besichtigung der Wohnung gewonnen hatte, zur Anmietung entschied. Dass ihm die Größe der Wohnung dabei besonders wichtig gewesen sein soll, schloss das Gericht ebenfalls aus – denn dann hätte der Mieter auf eine Flächenangabe im Mietvertrag bestanden. [Immowelt.de ]

Share and Enjoy:
  • Print
  • Digg
  • Sphinn
  • del.icio.us
  • Facebook
  • Mixx
  • Google Bookmarks
Tags:,

Verwandte Artikel

Dieser Beitrag wurde erstellt am Montag 11. Mai 2009 um 08:53 und abgelegt unter Verbrauchertipps. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Sie können einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.

Kommentar schreiben


Powerwebber Blognetzwerk
- Neue Beiträge aus unserem Netzwerk -
Pressemeldungen kostenlos veröffentlichen.

Aktuelle Beiträge "yourPR":
· Der richtige Schutz von trockener Haut bei eisiger...
· NovaTime: Zeiterfassung mit der gds GmbH Karlsruhe
· Neuer, kostenloser Ersparnis-Rechner für exte...
http://www.yourpr.de
Wellnessing - Einfach mal die Seele baumeln lassen

Aktuelle Beiträge "Wellnessing":
· Kinder & Familie: Viele Konzentrationsstö...
· Lauftipps von Langstreckenprofi Carsten Eich
· Serfaus-Fiss-Ladis: Auszeichnung als weltbestes Sk...
http://www.wellnessing.de
InformationsTechnologie - die die Welt bewegt - oder eben auch nicht!

Aktuelle Beiträge "Webreaders":
· Gadget Tipp: Rasen-Flip-Flops
· Die eigene iPhone-App nach dem Baukastenprinzip
· Draco Design iPhone Bumper für das iPhone 4 o...
http://www.webreaders.de
Inspirationen für individuelle Accessoires und Luxusartikel - Der Luxist

Aktuelle Beiträge "Luxist":
· Maserati Diesel-Quattroporte
· Ausgefallene Mode: Flip-Flops mit Rasensohle
· Männer melden sich für Umzug und Renovie...
http://www.luxist.de
Motorräder, Motorradzubehör und Motorrad Testberichte. Motodino mehr Motorrad braucht kein Mensch.

Aktuelle Beiträge "Motodino":
· Harley-Davidson präsentiert die neue Sportste...
· MÜNCH Mammut 2000 auf Motorrad Messe Leipzig
· Die Geburtsstätte der HOREX VR6 Roadster
http://www.motodino.de
Autodinos Autonews - Erlkoenige, Autonews, Autotestberichte und Zubehoer. Autodino mehr Auto braucht kein Mensch.

Aktuelle Beiträge "Autodino":
· Den Schnee verblasen
· KIA Track’ster – Fotos
· Porsche-Museum auf der Retro Classics
http://www.autodino.de
4x4-Gelädewagen-News - Geländewagen Testberichte, 4x4 News und SUV Zubehoer. Täglich frisch für alle Allrad Fans.

Aktuelle Beiträge "4x4news":
· Nissan Pathfinder Big Foot
· Jeep Grand Cherokee SRT8 Racing
· Mit wem die Briten niemals durch die Sahara fahren...
http://www.4x4news.de
Das Informationsportal für Reiter, Pferdefreunde und Reitsportbegeisterte rund um das Thema Reiter & Pferd

Aktuelle Beiträge "Reitwelten":
· Titelkämpfe Deutsche Meisterschaften Dressur und ...
· Top Horse of the year 2012: FN sucht wieder Deutsc...
· FN-App iPhone update notwendig. Demnächst auch fÃ...
http://www.reitwelten.de
Heimdino - Alles rund um Pflanzen Haus & Garten

Aktuelle Beiträge "Heimdino":
· Pflanzenwissen – Ginkgo
· Große Gärtner in der Geschichte
· Blühende Häuser
http://www.heimdino.de
Das Luxusportal
Das Luxus- und Lifestyleverzeichnis für Webseiten und Dienstleister.
www.luxisten.de

 
© Powerwebber - Redaktionell geführte und qualitativ hochwertige Themenblogs.WebdesignLuxus

Blog Top Liste - by TopBlogs.de Blogverzeichnis - Blog Verzeichnis bloggerei.de