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Finanzielle Risiken bei Pflegebedürftigkeit

Donnerstag 9. April 2009 von Wolfgang

recht-194Bereits jetzt erhalten knapp 2,2 Millionen Menschen finanzielle Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegepflichtversicherung. Über 700.000 Menschen davon sind im stationären Bereich pflegebedürftig, mehr als 1,4 Millionen im ambulanten Bereich. Nach Prognosen der „Rürup-Kommission“ wird sich die Zahl der Pflegebedürftigen in den nächsten Jahren deutlich erhöhen. Doch immer noch wird das Risiko, zum Pflegefall zu werden, unterschätzt oder einfach verdrängt.

Viele Menschen verlassen sich auch weiterhin ausschließlich auf Vater Staat, der dank der gesetzlichen Pflegeversicherung für den Ernstfall bereit stehen sollte und bei Pflegedürftigkeit Schutz bieten soll. Doch damit wird die Situation allerdings verkannt.
Die staatlichen Leistungen bieten nur eine Grundabsicherung mit hohen eigenen Zuzahlungen. Die eigene Rente plus mögliches angespartes Vermögen reichen im Regelfall nicht aus, um die monatlichen Kosten bei Pflegebedürftigkeit zu finanzieren. Bei häuslicher Pflege erstattet die staatliche Pflegeversicherung 215,- Euro im Monat, sofern die Pflege von einem Angehörigen durchgeführt wird. Bei häuslicher Pflege durch Fachpersonal übernimmt die staatliche Pflegeversicherung 420,- Euro. In den meisten Fällen deutlich zu wenig, um eine…

gute Betreuung und Pflege zu gewährleisten. Häufig müssen Verwandte ihren Beruf aufgeben, um die Pflege ehrenamtlich zu übernehmen.

Deutlich teurer wird es bei stationärer Pflegebedürftigkeit. Bei vollstationärer Betreuung in Pflegestufe III (Hilfsbedürftigkeit rund um die Uhr) in einem Pflegeheim liegen die monatlichen Kosten bei rund 3.000 Euro. Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt davon 1.470 Euro, in Härtefällen maximal 1.750 Euro. Die Differenz von meist weit über 1.000 Euro pro Monat muss der Pflegebedürftige selbst aufbringen. Wenn dies finanziell nicht möglich ist und kein ausreichendes Vermögen vorhanden, droht man zu einem Sozialfall zu werden. Und in diesem Fall versucht das Sozialamt, sich das Geld von Kindern oder dem Partner – sofern möglich – wieder zu holen. Auch angespartes Kapital, welches ursprünglich als Erbe für die jüngere Generation gedacht war, wird häufig vollständig aufgezehrt. Das Bundesministerium für Gesundheit erklärt: „Mit einem Beitragssatz von 1,95 Prozent kann eine Rund-um-die-Uhr-Pflege nicht finanziert werden. Es bedarf also auch einer Selbstbeteiligung.“

Ein wirksamer Schutz vor diesen Folgen ist mit dem Abschluss einer leistungsstarken Pflegetagegeldversicherung gegeben. Viele Versicherer bieten inzwischen Pflegezusatzpolicen an. Vor dem Vertragsabschluss sollte man allerdings nicht nur die Preise vergleichen, da im Kleingedruckten existenziell wichtige Leistungsunterschiede stecken. Ein guter Vertrag bietet eine finanzielle Leistung in allen drei Pflegestufen – nicht erst bei schwerer Pflegebedürftigkeit in Stufe III. Wenn Angehörige oder Freunde die Pflege übernehmen, sollte der Versicherer hierfür selbstverständlich auch leisten, um die Angehörigen finanziell zu entschädigen – leider ist dies bei vielen Tarifen nicht der Fall. Ebenfalls wichtig sind Vertragsklauseln, dass der Versicherer keine Wartezeiten oder Karenzzeiten verlangt. Im Ernstfall sollte das private Versicherungsunternehmen bei eintretender Pflegebedürftigkeit sofort zahlen und nicht erst nach der Ableistung von Wartezeiten. Wenn Mann oder Frau zu einem Pflegefall wird, fallen die Kosten für die Pflege schließlich auch sofort an und nicht erst nach mehreren Monaten. Um einen preisgünstigen und gleichzeitig sicheren Vertrag zu bekommen, der im Ernstfall auch einen umfassenden Schutz bietet, sollte man sich daher unabhängige Beratung einholen bzw. sich verschiedene Vorschläge unterschiedlicher Versicherer einholen.

Diplom-Ökonom Karsten Werksnies: „So hart es klingen mag: der Staat kann und wird nicht für eine umfassende Betreuung in der Pflege finanziell gerade stehen. Weder jetzt – und noch weniger in der Zukunft. Jeder Mensch muss selbst vorsorgen, um für den Ernstfall bei Pflegebedürftigkeit abgesichert zu sein. Je früher, desto günstiger: Eine ideale Absicherung über eine sehr gute Pflegetagegeldversicherung mit einer Leistung von 1.500 Euro pro Monat bei Pflegebedürftigkeit, gibt es für eine 25-jährige Frau bereits für rund 15,- Euro monatlich. Mit 45 kostet identischer Schutz bereits etwa 48,- Euro im Monat. Dennoch ist auch dies preislich noch sehr gut, wenn man die Bedeutung und die finanziellen Kosten bei Pflegebedürftigkeit dem gegenüberstellt.“

Weitere Informationen zu privaten Pflegezusatzpolicen sowie die Möglichkeit einer Anforderung einer unabhängigen Vergleichsberechnung einer Pflegetagegeldversicherung finden Sie auf der Internetseite www.pflegeversicherung.young-insurance.de
(wk/openpr.de)

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Dieser Beitrag wurde erstellt am Donnerstag 9. April 2009 um 06:42 und abgelegt unter Versicherungstipps. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Sie können einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.

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