Bürger- und familienfreundliche Politik der Bundesregierung wird durch Bundesrat unterstützt
Montag 22. Dezember 2008 von Wolfgang
Der Bundesrat hat heute dem Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen sowie dem Jahressteuergesetz 2009 zugestimmt. Hierzu erklärt das Bundesministerium der Finanzen in einer Presseerklärung:
Die beiden heute verabschiedeten Gesetze stellen wichtige Bausteine der bürger- und familienfreundlichen Politik der Bundesregierung dar. Mit seiner Zustimmung unterstützt der Bundesrat diese Politik, die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes weiter entlastet.
Das Familienleistungsgesetz stärkt die Familie und verbessert die Förderung der privaten Haushalte als Feld neuer Beschäftigungsmöglichkeiten. Kindergeld und Kinderfreibetrag werden zum 1. Januar 2009 angehoben. Außerdem werden…
haushaltsnahe Dienstleistungen einschließlich Pflegeleistungen sowie haushaltsnahe sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse steuerlich stärker gefördert und die Verfahren deutlich vereinfacht. Schließlich werden hilfebedürftige Kinder eine zusätzliche Leistung für Schulbedarf erhalten.
Das Jahressteuergesetz 2009 umfasst eine Vielzahl von Verbesserungen in verschiedenen Bereichen des Steuerrechts. Die Maßnahmen umfassen u.a. die Gesundheitsförderung, die Bekämpfung von Steuerstraftaten und die Absetzbarkeit von Schulgeld. Ehepaare, die beide steuerliche Einkünfte haben, können in Zukunft gemeinsam nach Steuerklasse IV besteuert werden.
Der Splitting-Vorteil wird auf beide verteilt. Damit soll sichergestellt werden, dass der geringer verdienende Ehegatte steuerlich nicht mehr so hoch belastet wird wie bislang in der Steuerklasse V. Schließlich kann extremistischen Vereinen zukünftig die Gemeinnützigkeit aberkannt werden. Damit verlieren verfassungsfeindliche Vereine ihre Steuervorteile.(wk/Bundesministerium für Finanzen)
Tags:Gesetzesänderung 2009, Jahressteuergesetz, FamilienleistungsgesetzVerwandte Artikel
Dieser Beitrag wurde erstellt am Montag 22. Dezember 2008 um 13:26 und abgelegt unter Recht. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Sie können einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.













