Geld-Tipps für den Jahreswechsel
Freitag 5. Dezember 2008 von admin
Das lohnt sich vor dem 31. Dezember zu erledigen
Traditionsgemäß treten zum Jahreswechsel Gesetztesänderungen ein. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten: Zum 31. Dezember noch etwas zu regeln, um einen Steuerbonus letztmalig noch auszunutzen oder Entscheidungen nach dem 1. Januar zu treffen, weill dann neue, bessere Konditionen zu Verfügung stehen. Anette Rehm, Geschäftsführerin des Portals geld-magazin.de, gibt entsprechende Verbrauchertipps, die zusammen mit vielen anderen Informationen auf der Internetseite nachzulesen sind…
Vor dem 31. Dezember sollte man noch Folgendes in Angriff nehmen:
· Bausparvertrag abschließen
Die Zweckbindung der Wohnungsbauprämie (WOP) ändert sich zum 1.1.2009: Auch innerhalb der Einkommensgrenzen erhalten Bausparer nur noch WOP, wenn der Vertrag wohnwirtschaftlich verwendet wird – also auch wenn nur das Guthaben ausbezahlt wird. Bisher konnten Bausparer damit einfach die Rendite ihres Vertrages erhöhen, ohne ihn für Wohneigentum zu verwenden. Wenn Sie sowieso demnächst einen Bausparvertrag abschließen wollten: Erledigen Sie dies bis zum 31.12., dann sichern Sie sich die WOP noch ohne Einschränkung.
· Riester-Zulagen für 2006 beantragen
Viele Riester-Sparer vergessen, dass die Zulage nicht automatisch anwiesen wird, sondern beantragt werden muss. Die Frist für die Zulage für 2006 läuft am 31.12.2008 ab. Antragsformulare gibt es bei der jeweiligen kontoführenden Gesellschaft.
· Kfz-Versicherung bei Erhöhung prüfen
Auch nach dem 30. November haben Kunden ein Sonderkündigungsrecht bei der Kfz-Versicherung: Nämlich dann, wenn die Beiträge erhöht wurden. Dabei ist unerheblich, ob Kasko oder Haftpflicht, ob wegen Umstufung oder anderer Versicherungskalkulation. Nach Erhalt des Schreibens besteht ein vierwöchiges Sonderkündigungsrecht. Viele Gesellschaften hatten erst in den letzten Novembertagen ihre Beitragsinformation für 2009 versandt. Also nochmals die Möglichkeit, gegebenenfalls zu einer günstigeren Versicherung zu wechseln.
· Abgeltungssteuer I – Freistellungsauftrag prüfen
Ab 1.1.2009 gilt die Abgeltungssteuer. Für viele bedeutet dies weniger Steuern auf die Kapitalerträge. Prüfen Sie, ob Ihre gestellten Freistellungsaufträge insgesamt nicht den Sparerpauschbetrag (801 Euro/Verheiratete 1.602 Euro) überschreiten und ob sie passend zu Ihren Kapitalanlagen bei den verschiedenen Gesellschaften erteilt sind.
· Abgeltungssteuer II – Spekulationsfrist noch nutzen
Zum 1.1.2009 entfällt auch die einjährige Spekulationsfrist auf Kursgewinne/-verluste. Gewinne müssen dann in voller Höhe versteuert werden, Verluste können gegen Spekulationsgewinne geltend gemacht werden. Wenn Sie Verlustbringer im Depot haben, die erst seit Anfang 2008 gekauft wurden, kann es sich rechnen, diese jetzt noch zu verkaufen, um einen „Verlustpuffer“ für eine eventuelle spätere Gegenrechnung zu bilden. Ist die einjährige Spekulationsfrist bis zum 31. Dezember abgelaufen, werden sie quasi „neutral“ in die Neuregelung übernommen. Besser bis 1.1.2009 warten.
· Abgeltungssteuer III – Zweitdepot eröffnen
Um eine genaue Unterscheidung zwischen dem Altbestand an Wertpapieren (Aktien, Fonds, festverzinsliche Wertpapiere usw.) und neuen Käufen, die der Abgeltungssteuerregelung unterliegen, zu erreichen, sollte ein zweites Depot eröffnet werden. Ansonsten rechnet der Fiskus bei Verkäufen immer: Das am längsten im Bestand befindliche Papier wird als erstes verkauft (wenn man z.B. einen Fonds-Sparplan besitzt).
· Abgeltungssteuer IV – Zertifikate verkaufen
Zertifikate mit einer garantierten Rückzahlung (Gesamt- oder Teilbetrag) werden in der Regel wie Finanzinnovationen eingestuft; d.h. sie werden wie Zinszahlungen behandelt. Bis 31.12.2008 sind sie mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern – wenn dieser höher als 25 Prozent liegt, lohnt es sich, mit einem geplanten Verkauf bis nach dem 1.1.2009 zu warten.
· Gesetzliche Krankenkassen vergleichen und ggf. wechseln
Der Beitragssatz beträgt zwar durch die Politik vorgeschrieben ab 2009 einheitlich 15,5 Prozent, d.h. insbesondere bis dato günstige Kassen müssen erhöhen. Aber ein Wechsel kann sich trotzdem noch lohnen – denn die Zuzahlungen und Leistungen sind von GKV zu GKV verschieden.”
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Dieser Beitrag wurde erstellt am Freitag 5. Dezember 2008 um 12:34 und abgelegt unter Verbrauchertipps. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Sie können einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.













