Abgeltungssteuer – Der Sparerfreibetrag reicht meist nicht aus
Freitag 7. November 2008 von admin
Die Abgeltungssteuer gilt ab dem 1. Januar 2009 und betrifft alle Erträge aus Kapitalanlagen, also Zinsen, Dividenden und Kursgewinne.
Foto: djd/Union Investment
Jürgen W. ist verunsichert. Der 40-Jährige spart seit einigen Jahren für seine private Altersvorsorge. Doch die Diskussion um die neue Abgeltungssteuer stellt ihn vor die Frage: Was bedeutet das für meine Geldanlage? Die Abgeltungssteuer gilt ab dem 1. Januar 2009 und betrifft alle Erträge aus Kapitalanlagen, also Zinsen, Dividenden und Kursgewinne. Während Dividenden bislang nur zur Hälfte besteuert wurden und Kursgewinne nach einer Haltedauer von mindestens einem Jahr steuerfrei waren, gilt künftig ein pauschaler Steuersatz von 25 Prozent – plus “Soli” und gegebenenfalls Kirchensteuer. Anleger müssen somit insgesamt bis zu 28 Prozent ihrer Kapitaleinkünfte an das Finanzamt abtreten…
Nur Anlagen, die noch in 2008 erworben werden, sind von der Abgeltungssteuer ausgenommen. “Der Freibetrag für die Sparer gilt aber nach wie vor”, hält Peter Klingseisen, Gruppenleiter im Produktmanagement bei der Fondsgesellschaft Union Investment, fest. Bis zu 801 Euro pro Person bleiben jedes Jahr steuerfrei. Anleger sollten aber trotzdem nicht allein auf niedrige Steuern achten, denn entscheidend ist die Rendite – und die ist, trotz Börsenkrise, bei breit streuenden Aktienfonds langfristig besonders aussichtsreich. Jürgen W. kann sich sowieso entspannen. „Die Riester-Rente ist generell nicht von der Abgeltungssteuer betroffen“, so Klingseisen. (we)
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Dieser Beitrag wurde erstellt am Freitag 7. November 2008 um 11:08 und abgelegt unter Verbrauchertipps. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Sie können einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.













